Der Einlass erfolgt gemäß den Bestimmungen des Jugendschutzgesetzes (JuSchG).
Unter 16 Jahren:
Zutritt nur in Begleitung einer personensorgeberechtigten oder erziehungsbeauftragten Person.
16–17 Jahre:
Zutritt ohne Begleitung bis 24:00 Uhr möglich.
Ab 18 Jahren:
Keine Einschränkungen.
Eine Erziehungsbeauftragung („Muttizettel“) sowie Ausweisdokumente müssen beim Einlass vorgezeigt werden.
Der Veranstalter behält sich vor, den Einlass bei fehlenden Dokumenten zu verweigern.